Neue Regeln für den Schießsportbetrieb                    unter Einhaltung der aktuellen CoronaSchVO          (gültig ab 12.05.2020)

Ein vom Vorstand und den Schießsportleitern ausgearbeitetes Trainingskonzept gilt ab sofort (12.05.2020) und richtet sich nach den Vorgaben der Bundes- und Landesregierung und der Stadt Bad Oeynhausen (CoronaSchVO). Das Trainingskonzept liegt der Stadt Bad Oeynhausen vor, wurde genehmigt und kann bei Bedarf beim Vorstand erfragt werden.

 

Je nach Inzidenzzahl gelten generell folgende Regelungen:

 

-          Abstand zu anderen Schützen*innen mind. 1,5m

-          Hygiene: Händedesinfektion, Niesetikette; die Sportleiter haben nach dem Training oder Schützenwechsel am Schießstand für eine Desinfektion aller Kontaktflächen zu sorgen (Hygienemittel werden bereitgestellt)

-          Alltagsmaske: auf dem Gelände des BSV Werste ist das Tragen eines medizinischen Mundschutzes oder einer ffp2-Maske verpflichtend (egal ob geimpft, getestet oder genesen), kann draußen ein Abstand über 2m eingehalten werden, können die Masken kurzzeitig abgenommen werden

-          Lüften: die Sportleiter haben für den Sport im Schützenhaus für eine gute Durchlüftung der Räumlichkeiten zu sorgen

-          Einfache Rückverfolgbarkeit: die Sportleiter sind für die Planung und Vergabe der Trainingszeiten und der einfachen Rückverfolgbarkeit verantwortlich

 

-          Trainingsverbot gilt generell bei:
- wissentlicher Kontakt mit einem positiv Getesteten ohne eigenem negativen Testnachweis
- Warten auf eigenes PCR-Testergebnis
- Krankheitsgefühl mit Husten, Schnupfen, Gliederschmerzen, Fieber, Durchfall

 

-          Der Vorstand behält sich bei genereller Nichtbeachtung der neuen Regeln einen Platzverweis und ggf. ein Trainingsverbot vor! Bei wiederholter Nichtbeachtung droht den Schützen*innen der Vereinsausschluss!

 

-          Jede/r Schütze*in handelt für die Einhaltung der Regelungen eigenverantwortlich. Sollte aufgrund einer Nichtbeachtung eine Strafe seitens der Behörden eingehen, so sind der Vorstand, die Betreuer und der Verein nicht haftbar zu machen.

 

Bereich Bogenschießen (kontaktfreier Sport draußen):

-          Es ist kein Testnachweis notwendig.

 

Bereich Luftgewehr (kontaktfreier Sport drinnen): 3-G-Regelung (geimpft / getestet / genesen)

-          Nur mit negativem Testnachweis (Schnelltest ausgestellt durch ein offizielles Testzentrum, nicht älter als 48 Stunden, Selbsttests sind nicht zulässig)

-          Oder offizieller Nachweis einer Immunisierung durch eine bereits durchgemachte Erkrankung an Covid-19 (Genesene)

-          Oder offizieller Nachweis (Impfpass) einer Immunisierung durch eine vollständige Impfung gegen Covid-19

 

 

Diese Vorgaben beziehen sich aktuell auf einen Inzidenzwert unter 35. Die Regelungen werden entsprechend der offiziellen Vorgaben des Bundes, Landes und der Stadt an die jeweiligen aktuellen Inzidenzwerte angepasst und von den Sportleitern den Schützen*innen mitgeteilt.

 

Der Vorstand des BSV Werste
06.06.2021