Rechte und Pflichten

Aufgrund einiger Nachfragen von Bogensport-Interessierten einige Worte zu den Rechten und Pflichten eines Mitglieds im BSV Werste:

 

- Jedes Volljährige Mitglied kann in den Sommermonaten (April-Oktober) den Bogenschiessstand 
   täglich von morgens bis abends benutzen, aber auf eigenes Risiko. Jeder ist für seinen Pfeil
   verantwortlich (Haftpflichtversicherung).

- Jedes Mitglied hat das Recht, an Veranstaltungen des BSV Werste teilzunehmen.Trainingsabende im
   Schützenhaus gehören dazu, wo man mit dem Luftgewehr oder Luftpistole schießen kann. Die
   Teilnahme am Frühschoppenschiessen und an der Vereinsmeisterschaft der Schützen ist auch dabei.
   Ausgenommen ist das Königsschießen.

 - Es wird von niemandem mehr verlangt, beim Schützenfest eine Uniform zutragen. Das gilt auch für die
   Sportschützen!

 

So das sind die Rechte. Jetzt die Pflichten:


- Die Hauptpflicht ist, Spaß zu haben.

- Jedes Mitglied sollte sich freiwillig bei vereinsinternen Veranstaltungen zur Hilfe anbieten. Dazu
   gehören Auf- und Abbau, Thekendienste, Essensvorbereitungen und andere organisatorische
   Aufgaben. Auch ist es erforderlich, dass viele freiwillige Helfer beim Aufräumen rund um das und im
   Schützenhaus mit anpacken.